Patienteninformation zur e-card

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient!

Wie Sie wissen, wird bis Ende des Jahres 2005 in Österreich die e-card den Krankenschein ersetzt haben. Dies bringt allen Beteiligten, also Ihnen und auch Ihrem Arzt diverse Vorteile - allerdings nur, wenn sämtliche notwendigen Schritte eingehalten werden.

Das Wichtigste ist, dass Sie bei JEDEM Praxisbesuch IMMER Ihre e-card bei sich haben.

e-card Das System der e-card erfordert auch, dass Sie die Karte von Angehörigen bei sich haben müssen, um Leistungen für diese in unserer Ordination erhalten zu können:
Dies gilt z.B. für die Ausstellung von Rezepten, Überweisungen, Verordnungen etc. - also auch bei normalen Verwaltungsvorgängen und nicht nur bei persönlichen Leistungen Ihres Arztes.

Wir bitten Sie weiters um Verständnis, dass Diagnose und Therapiegespräche über Angehörige - wie etwa über Pfleglinge und Kinder - nur dann geführt werden können, wenn Sie deren e-card mit sich führen.

Bei medizinischen Notfällen ist die Behandlung auch ohne e-card möglich und wird trotz hohem Verwaltungsaufwandes von Ihren Ärzten erbracht.

Der e-card Vertrag zwischen Ihrer Krankenkasse und der Ärztekammer sieht auch eine Einsatzleistung (Depot) vor, wenn von Ihnen eine Arztleistung in Anspruch genommen wird ohne dass Sie Ihre e-card dabei haben. In diesem Fall sind Sie als Patient verpflichtet Ihre e-card nachzubringen und dies auch mit Ihrer Unterschrift zu bezeugen.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!

Weitere Informationen zur e-card:
http://www.chipkarte.at
http://www.help.gv.at/Content.Node/97/Seite.970002.html